Rauchmelderpflicht in Bayern

Einführung der gesetzlichen Rauchwarnmelderpflicht in Bayern

Dieses Gesetz wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 17.12.2012 veröffentlicht und tritt am 01.01.2013 in Kraft.

In Artikel 46 Bayerische Bauordnung wurde folgender Absatz 4 neu eingefügt:

(4) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“

 

Brandtote sind Rauchtote

Jeden Monat verunglücken rund 40 Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht.

Die jährlichen Folgen in Deutschland: Rund 500 Brandtote, 5.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Mrd. Euro Brandschäden im Privatbereich. In den meisten Bundesländern ist daher die Installation von Rauchmeldern bereits gesetzlich vorgeschrieben. In Bayern ist dies ab 1.1.2013 in Neu-, Um- und Bestandsbauten, sowie- für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure gesetzlich vorgeschrieben. Eine Nachrüstpflicht besteht für bereits errichtete oder genehmigte Wohnungen ist bis 31. Dezember 2017

Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen. Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann.

Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Zigarettenrauch löst übrigens bei qualitativ hochwertigen Rauchmeldern keinen Alarm aus, solange die Zigarette nicht direkt unter den Rauchmelder gehalten wird.

 

Batteriebetriebene Rauchmelder für private Haushalte

9V-Rauchmelder sind die optimale Lösung zum Nachrüsten im Wohn-, Büro- und Objektbereich. Sie sind ohne zusätzliche Kabelverlegung zu installieren. Die lebensrettenden Rauchmelder sind nicht größer als eine Kaffeetasse, unauffällig, leicht zu installieren und überall im Fachhandel erhältlich. In Deutschland erhältliche Rauchmelder für Privathaushalte funktionieren nach einem optischen Prinzip, das eine zuverlässige Raucherkennung und entsprechende Alarmmeldung ermöglicht. Diese Rauchmelder arbeiten unabhängig vom Stromkreis. Die Notwendigkeit des Batteriewechsels wird ca. 30 Tage, bevor die Batterie entladen ist, durch einen wiederkehrenden Signalton angekündigt.

 

Optischer Rauchmelder (auch photoelektrisch)

Die Sensoren eines Rauchmelders arbeiten nach dem optischen Prinzip, d. h. in der Messkammer des Gerätes werden regelmäßig Lichtstrahlen ausgesendet, die im Normalzustand nicht auf die Fotolinse treffen.

Bei Raucheintritt in die Rauchmesskammer werden die ausgesendeten Lichtstrahlen durch die Rauchpartikel gestreut und auf das Fotoelement abgelenkt. Das so erkannte Rauchsignal löst den lauten Alarmton aus. Dieses einfache, aber wirkungsvolle Prinzip ermöglicht es, dass ein optischer Rauchmelder zuverlässig im Brandfall warnen kann, ohne bei leichtem Rauch (zum Beispiel von Zigaretten) Fehlalarm zu schlagen.

Optische Rauchmelder reagieren vor allem auf kalten Rauch, der sich schon bei Brandausbruch (Schwelbrand) bildet, bevor Flammen zur Gefahr werden.

 

Lasermelder

Nach dem gleichen Prinzip wie der optische Rauchmelder funktioniert auch der Lasermelder, wobei hierbei allerdings anstatt der einfachen Leuchtdiode (LED) eine Laserdiode verwendet wird. Dadurch wird die Messung genauer und der Rauchmelder erkennt schon geringste Mengen an Rauchpartikeln.

 

Installation – darauf sollten Sie achten

Befestigen Sie Rauchmelder immer an der Zimmerdecke, da der Rauch nach oben steigt,

  • an der Decke in der Raummitte bzw. mindestens 50 cm von Wänden entfernt,

  • immer in waagerechter Position (auch bei Dachschrägen),

  • nicht in der Nähe von Luftschächten und nicht in starker Zugluft,

  • nicht in der Dachspitze (wenigstens 30 bis 50 cm darunter),

  • nicht in Räumen, in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht.

 

Ihr Leben ist es wert

Achten Sie beim Kauf eines Rauchmelders auf die Qualität

Kaufen Sie nur Rauchmelder, die mit CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sind. Beachten Sie: Dieses CE-Zeichen trifft keine qualitative Aussage, sondern besagt nur, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf.

 

Tipps zur Montage & Planung finden Sie >>hier<<.

Druckversion | Sitemap
© Feuerwehr Seligenporten e.V.